Ahornbäume
Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID:
269247
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben Ihren Hinweis an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet.
Gemäß § 5 der Baumschutzsatzung ist es verboten, die geschützten Landschaftsbestandteile (geschützten Bäumen) zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern.
Ein Rückschnitt an den gesunden Bäumen stellt eine Beschädigung gemäß § 5 Baumschutzsatzung dar. Ein Rückschnitt an gesunden Bäumen kann zu Schädigungen oder zum Absterben des Baumes führen. Der Rückschnitt stellt ein hohes Risiko für Pilz- und Insektenbefall dar.
Zweck der Baumschutzsatzung ist es, den Bestand an Bäumen zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Ein Rückschnitt der genannten Bäume entspricht nicht dem Schutzzweck der Baumschutzsatzung.
Die Begutachtung der Bäume ist erfolgt, das Lichtraumprofil von 4,5m ist gegeben und es besteht aktuell kein Bedarf fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen gemäß § 6 Baumschutzsatzung durchzuführen. Die Bäume werden weiterhin regelmäßig kontrolliert und erforderliche Maßnahmen werden durchgeführt.
Für weitere Fragen können Sie sich gern telefonisch an die Verwaltung wenden. Vielen Dank.