Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
05.12.2023 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
05.12.2023 - Gemäß § 1 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald umfasst die Reinigungspflicht der Stadt Lübbenau/Spreewald die Straßenreinigung und die Winterwartung der Fahrbahnen und Gehwege, soweit diese Pflicht nicht auf die Anlieger übertragen wurde.
Gemäß dem Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt Lübbenau/Spreewald lfd. Nr. 117, welches Anlage der Straßenreinigungssatzung ist wird auf dem Busparkplatz kein Winterdienst durchgeführt. Das Befahren und Betreten des Platzes geschieht auf eigene Gefahr.