Diebstahl Jahr für Jahr von Blumen auf Gräber
Kategorie: Vandalismus
ID:
287911
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Nutzungsberechtigten von Grabstätten müssen eigenständig bei der Polizei eine Anzeige zum Diebstahl stellen.
Die Friedhofsverwaltung kann nur eine Anzeige stellen für Sachbeschädigungen, die den öffentlichen Bereich des Friedhofes betreffen.
Das Ordnungsamt kann keine Straftaten verfolgen, hierfür ist die Polizei zuständig.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern an die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin wenden.