Anmerkung:
27.05.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.
27.05.2024 Fühlen Sie sich von einem Feuerwerk gestört, haben Sie das Recht, sich beim zuständigen Ordnungsamt zu beschweren. Hierfür werden die Angaben des Verursachers benötigt, dann wird dem Sachverhalt ordnungsgemäß nachgegangen. Das Zünden von Silvesterraketen und Feuerwerksbatterien gilt als Feuerwerk der Klasse 2, welches beim Ordnungsamt angemeldet und genehmigt werden muss. Die einzige Ausnahme ist der Silvesterabend, an dem für Feuerwerksliebhaber keine spezielle Erlaubnis nötig ist, um sich auszutoben (§ 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)).