LKW Verkehr
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
291201
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
26.03.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Elsterland ist nicht zuständig für die Überwachung des fließendem Verkehrs. Die Zuständigkeit obliegt der Ordnungsbehörde des Landkreises Elbe - Elster und der Polizeibehörde. Daher wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die entsprechenden Stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr MAERKER REDAKTEUR